Änderungsprotokoll
Am 28. Februar 2013 trat eine neue Richtlinie des Patientenrechtegesetzes in Kraft. Demnach ist jeder Arzt dazu verpflichtet, jedwede Berichtigung oder Änderung von elektronischen Krankenblatteinträgen nachvollziehbar zu dokumentieren. Auch ursprüngliche Inhalte müssen erkennbar bleiben.In unseren Praxisverwaltungssystemen x.concept und x.comfort ist mit dem Einsatz des optionalen Änderungsprotokolls eine vollständig nachvollziehbare Historisierung solcher Dokumentationsänderungen möglich.
Mit dem Einsatz dieses Moduls werden wie gesetzlich gefordert alle Änderungen protokolliert. Der Anwender kann somit erkennen, welcher Mitarbeiter, zu welcher Uhrzeit, an welchem Arbeitsplatz, welchen Krankenblatt- oder Laboreintrag bearbeitet hat. Das Änderungsprotokoll sorgt für Rechtssicherheit und kann gleichzeitig als Controlling-Instrument wertvolle Dienste leisten.